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Umweltinnovationsprogramm: Förderung durch das Bundesumweltministerium

Das Bundesumweltministerium hat die Richtlinie zur Förderung von Investitionen mit Demonstrationscharakter zur Verminderung von Umweltbelastungen (Umweltinnovationsprogramm) veröffentlicht. Gefördert werden modellhafte Investitionen zur Vermeidung und Verminderung von Umweltbelastungen in unter anderem folgenden Bereichen: Abwasserbehandlung; Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung; Circular Economy; Bodenschutz; Luftreinhaltung, Klimaschutz; Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien; Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz. Gefördert werden können auch modellhafte Investitionsvorhaben, mit denen eine Anpassung an den Klimawandel erreicht werden soll, sofern dadurch Umweltbelastungen unmittelbar vermieden oder vermindert werden. Die Anlagen und Verfahren müssen über den Stand der Technik hinausgehen oder eine neuartige Verfahrenskombination im ausgewählten Anwendungsbereich darstellen und im technischen Sinne Demonstrationscharakter (großtechnische Demonstration) haben. Die Förderrichtlinie ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und läuft bis zum 31. Dezember 2026.

Webcode

20240110_008

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