Ihr Unternehmen kann bei der GFA nach erfolgter Prüfung der Eingangsvoraussetzungen die Erlangung des Gütezeichens für die weiter unten genannten Ausführungsbereiche beantragen. Nach Auftragserteilung wird Ihrem Unternehmen ein Prüfer zugeteilt, der die Erstprüfung durchführt und das Prüfergebnis an die GFA übermittelt. Die GFA leitet das Prüfergebnis dann an den Güteschutz Grundstücksentwässerung weiter.
Die Erstprüfung findet einmalig statt, es sei denn, es werden Mängel in der Organisation oder bei der Durchführung festgestellt. Sie besteht aus einer Unternehmensprüfung und einer Baustellenprüfung.
Die Unternehmensprüfung findet zweijährig statt. Es wird dabei geprüft, ob das Unternehmen ausreichend geschultes Personal vorhält und ob die für die beantragten Ausführungsbereiche notwendigen geeichten Geräte vorhanden sind. Außerdem werden die Eigenüberwachung, Nachunternehmerregelung sowie das vorhandene Regelwerk geprüft.
Die Baustellenprüfung findet jährlich statt. Hierbei werden die Bauausführung sowie der Einsatz des Personals und der Gerätschaften unter den jeweiligen Rahmenbedingungen geprüft.
Die Prüfungen finden in festgelegten Abständen statt.
Der Güteschutz Grundstücksentwässerung beschließt in seinen Gremien über die Verleihung / den Entzug des Zeichens.