Für öffentliche Kanäle und Bauwerke der Abwasserbeseitigung gehört die regelmäßige Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustandes längst zum Standard. Im privaten Bereich sieht das leider anders aus. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) fordert in § 60 für alle Abwasseranlagen einen Betrieb nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik und verlangt erforderlichenfalls eine Sanierung. § 61 beinhaltet die Verpflichtung für alle Betreiber, den Zustand der Anlagen auch selbst zu überwachen.
Um einheitliche Qualitätsstandards für Bau, Unterhalt, Prüfung und Sanierung von Abwasserleitungen und –kanälen auf Grundstücken festzulegen, wurde 2011 die RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Grundstücksentwässerung gegründet und mit ihr das entsprechende Gütezeichen RAL-GZ 968 eingeführt. Dieses deckt die Bereiche Kanal- und Leitungsbau, Bauwerke sowie Sanierung, wie im Bild dargestellt, ab.
Die Aufgaben der Prüfstelle, der Verlauf der Prüfung (Unternehmens- und Baustellenprüfung) und die Rolle des Güteschutz Grundstücksentwässerung sind im folgenden Bild dargestellt.