Die Gebühren für die Erstprüfung setzen sich wie unten dargestellt zusammen. Bei Wiederholungsprüfungen entfällt die Antragsprüfungsgebühr.
Wiederholungsprüfung bei Ablehnung durch den Güteausschuss:
Für eine Beurteilungsgruppe: 600,00 EUR
Für jede weitere Beurteilungsgruppe: 400,00 EUR
Pauschale bei Verstößen gegen die Güte- und Prüfbestimmungen, die vermehrte Fremdüberwachung nach sich ziehen:
Für die erste Beurteilungsgruppe: 300,00 EUR
Für jede weitere Beurteilungsgruppe: 200,00 EUR