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Umweltkriminalität: Liste der Straftaten und Sanktionen wird länger

Das EU-Parlament hat neue Vorschriften gegen Umweltkriminalität in der EU angenommen, in denen entsprechende Strafen vorgesehen sind. Die neue Richtlinie, auf die man sich am 16. November 2023 mit dem Rat geeinigt hatte, enthält eine aktualisierte Liste von Straftatbeständen, die nun unter anderem auch die Erschöpfung von Wasservorräten umfasst. Die Abgeordneten sorgten dafür, dass in den neuen Vorschriften sogenannte qualifizierte Straftaten aufgeführt werden, zum Beispiel weitreichende Verschmutzungen von Luft, Wasser und Boden, die Ökosysteme zerstören und deshalb mit Ökoziden vergleichbar sind.

Umweltdelikte, die von Einzelpersonen und Vertretern von Unternehmen begangen werden, sollen je nach Dauer, Schwere oder Umkehrbarkeit der Schäden mit Freiheitsstrafen geahndet werden können. Qualifizierte Straftaten sollen mit acht Jahren Haft, Straftaten, die den Tod eines Menschen zur Folge haben, mit zehn Jahren Haft und die übrigen Straftaten mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft werden. Die Geldstrafen für Unternehmen können je nach Art der Straftat bis zu drei oder fünf Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes bzw. 24 oder 40 Millionen Euro betragen. Die Mitgliedstaaten können entscheiden, ob sie Straftaten verfolgen, die nicht in ihrem Hoheitsgebiet begangen wurden.

Die Richtlinie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben anschließend zwei Jahre Zeit, sie in innerstaatliches Recht umzusetzen.

Webcode

20240227_002

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