Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) sieht die durch die neue EU-Kommunalabwasserrichtlinie geplante Lastenverteilung der Kosten für die erweiterte Abwasseraufbereitung als unausgewogen an. Deshalb hat der BPI-Vorstand entschieden, gerichtlich gegen die aktuelle Fassung der Richtlinie vorzugehen. Die Rechtsschutzmöglichkeiten einer Klage vor den europäischen Gerichten (EuGH) werden geprüft, teilte der BPI im November 2024 mit.
„Wir kritisieren, dass die geplante Regelung der erweiterten Herstellerverantwortung die Pharmaindustrie zu großen Teilen für die Kosten der neuen Reinigungsstufe für Mikroverunreinigungen in die Pflicht nehmen will“, erklärt der BPI-Vorsitzende Oliver Kirst. „Die pharmazeutische Industrie sieht die medizinische Versorgung als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe an und fordert daher, dass auch die Kosten der Umweltmaßnahmen solidarisch von allen Verursachern getragen werden.“
In seiner Klage wird sich der BPI auf das Gutachten des Verfassungsrechtlers Udo Di Fabio stützen, das bereits seit 2021 vorliegt, so der BPI. Di Fabio hebe hervor, dass eine einseitige Umweltabgabe verfassungsrechtlich bedenklich sei und dem Grundsatz einer gerechten Lastenverteilung widerspreche. Er betone, dass die Kostenverantwortung nicht einseitig auf die pharmazeutische Industrie übertragen werden dürfe und fordere eine umfassende Berücksichtigung aller Verursachergruppen.
Zusätzlich weist der BPI auf wissenschaftliche Gutachten hin, die die Berechnungsgrundlage der EU-Kommission in Frage stellen. Unabhängige Studien zeigen, so der BPI, dass der Anteil von Arzneimitteln an den Mikroverunreinigungen deutlich geringer ist als die von der EU-Kommission veranschlagten 66 Prozent. Die fehlende Berücksichtigung wesentlicher Studien und anderer Schadstoffquellen habe zu einer verzerrten Bewertung geführt, die eine faire Kostenaufteilung erschwere.
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