Entwurf Merkblatt DWA-M 616
Verkehrssicherungspflicht bei Ausbau und Unterhaltung von Fließgewässern – Empfehlungen zur Handhabung
Dezember 2012, 62 Seiten, ISBN 978-3-942964-68-5, Ladenpreis 62,00 Euro, fördernde DWA-Mitglieder 49,60 Euro.
Herausgeber und Vertrieb:
DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V.,
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef, Tel. 02242/872-333, Fax: 02242/872-100,
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Die Verkehrssicherungspflicht des Unterhaltungspflichtigen ist ein wichtiger Bestandteil der Gewässerunterhaltung. Sie umfasst u. a. die Instandhaltung der Infrastruktur im Rahmen der Gewässerpflege (u. a. Unterhaltungs- und Betriebswege), die Kontrolle und Sicherung von Bauwerken (auch Hochwasserschutzanlagen) sowie die Unterhaltung der Einrichtungen der Freizeit- und Erholungsnutzung. Bei der Verkehrssicherungspflicht geht es also darum darauf zu achten, dass Dritte durch eigenes Verhalten oder durch Gefahrenquellen an Fließgewässern und in der Aue nicht geschädigt werden. Der größte Regelungs- und Informationsbedarf besteht bei der Verkehrssicherungspflicht beim Ausbau und der Unterhaltung von Fließgewässern.
Wie der ordnungsgemäße Betrieb einer wasserwirtschaftlichen Anlage sicherzustellen ist, wird im zugehörigen Genehmigungsbescheid und in DIN-Normen, einer wasserrechtlichen Genehmigung, in Merkblättern oder Dienstanweisungen beschrieben. Der Umfang der Gewässerunterhaltung richtet sich nach dem Wasserhaushaltsgesetz und den Landeswassergesetzen und wird in Abstimmung mit den Wasserbehörden festgelegt.
Das vorliegende Merkblatt beleuchtet kurz und übersichtlich die verschiedenen Aspekte der Verkehrssicherungspflicht und zeigt anhand von Beispielen, wie die Verkehrssicherungspflicht aussehen kann. Darüber hinaus spielen der Arbeitsschutz und die Unfallverhütung eine wichtige Rolle.
Das Merkblatt gilt nicht für Bundes- und Binnenwasserstraßen und umfasst auch nicht die Arbeitssicherheit, weil dort besonders gestaltete Verkehrssicherungspflichten gelten.
Bei den in diesem Merkblatt beschriebenen Sicherungsmaßnahmen und Beispielen für die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht handelt es sich um Anregungen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben. Alle Sicherungsmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung individuell zu gestalten, regelmäßig zu kontrollieren und zu dokumentieren. Es ist wichtig, sich damit zu befassen, welche Regeln bei den jeweiligen Arbeiten im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht zu beachten sind und welche Folgen es haben kann, wenn diese Regeln verletzt werden.
Das Merkblatt richtet sich an alle, die in der Gewässerunterhaltung und im Gewässerausbau tätig sind.
Frist zur Stellungnahme: Hinweise und Anregungen zu dieser Thematik nimmt die DWA-Bundesgeschäftsstelle gerne entgegen. Das Merkblatt DWA-M 616 wird bis zum
28. Februar 2013 öffentlich zur Diskussion gestellt. Stellungnahmen richten Sie bitte schriftlich, nach Möglichkeit in digitaler Form an die DWA-Bundesgeschäftsstelle:
DWA-Bundesgeschäftsstelle,
Dipl.-Geogr. Georg Schrenk
Theodor-Heuss-Allee 17, 53773 Hennef
Tel.:02242/872-210, Fax: 02242/872-135, E-Mail: schrenk@dwa.de
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Anbieter: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)