Die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat am 20. Dezember 2011 eine Verordnung zum Wasserentnahmeentgelt beschlossen. Damit ist Sachsen-Anhalt das zwölfte Bundesland, in dem die Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser entgeltpflichtig ist, Rheinland-Pfalz bereitet dies vor. Die in Sachsen-Anhalt aus dem Wassercent erwarteten Einnahmen in einer Höhe von netto rund zehn Millionen Euro im Jahr sollen vollständig für wasserwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden, insbesondere auch für den Hochwasserschutz. Die Verordnung gilt ab dem Jahr 2012. Haushaltswirksam werden die Einnahmen ab 2013. Der Wassercent wird generell erhoben für das Entnehmen oder Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern und das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser. Brunnen in Kleingärten sind nicht von der Verordnung berührt, da diese eine Bagatellgrenze von 3000 Kubikmetern pro Kalenderjahr oder bei einem zu entrichtenden Entgeltbetrag von 100 Euro vorsieht. Befreit sind auch dauerhafte Grundwasserabsenkungen im Interesse des Gemeinwohls, also bei Vernässungsproblemen. Der Wassercent wird nicht erhoben in Hessen, Bayern und Thüringen.
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