Millionenbußgelder gegen Kartell von Armaturenherstellern
Das Bundeskartellamt hat nach Mitteilung vom 16. Dezember 2011 Bußgelder in Höhe von rund 15,5 Millionen Euro gegen sechs Hersteller und Händler von Hydranten und anderen Wasserarmaturen sowie gegen vier verantwortliche Personen wegen verbotener Preisabsprachen verhängt. Auf den betroffenen Märkten für Hydranten und andere Wasserarmaturen wie Absperrschieber und Absperrklappen in Deutschland, haben die Kartellbeteiligten zusammen einen Marktanteil von rund 70 Prozent.
Die ersten Hinweise auf die Absprachen hatte die Behörde im Rahmen der Ermittlungen gegen ein Kartell zweier Hersteller von Gussrohren gefunden. Im Februar 2007 hat das Bundeskartellamt neun Unternehmen der Hydrantenbranche durchsucht. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: „Die Unternehmen haben Erhöhungen von Listenpreisen, allgemeine Rabatte sowie individuelle Höchstrabatte und Konditionen für bestimmte Kunden miteinander abgesprochen. In regelmäßig stattfindenden Gesprächskreisen haben sich Geschäftsführer und Vertriebsleiter – zum Teil bereits seit 1995 – über wettbewerblich relevante Informationen ausgetauscht. Die Kartellabsprachen haben den Wettbewerb auf den betroffenen Märkten über einen langen Zeitraum erheblich beeinträchtigt.“
Die Bußgeldbescheide waren zum Redaktionsschluss noch nicht rechtskräftig. Gegen die Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet.
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