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Wassersensible Stadtentwicklung: Novelle des Baugesetzbuches

Das Bundeskabinett hat eine umfassende Novelle des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen. Ein Aspekt dabei: Die Bau-Gesetzbuch-Novelle stärkt die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen zur Anpassung auf die zunehmende Hitzebelastung, für Hochwasser- und Starkregenereignisse. Zum Beispiel wird die „wassersensible Stadtentwicklung“ als neuer Grundsatz der Bauleitplanung aufgenommen. Künftig sollen die Kommunen im Zuge der Erteilung des Baurechts zum Beispiel die Schaffung von dezentralen Versickerungsanlagen auf einem Grundstück anordnen können oder auch die Anlage eines Gründaches. Insbesondere soll eine solche Möglichkeit auch für den sogenannten unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) geschaffen werden, in dem sich ein Großteil des Bauens abspielt. Dort kommt es bisher allein darauf an, dass sich das neue Gebäude in die umgebende Bebauung einfügt. Flächen sollen zudem künftig leichter multifunktional genutzt werden (zum Beispiel ein Sportplatz zugleich als Retentionsfläche). Das BauGB ist die zentrale rechtliche Grundlage für die Stadtentwicklung in Deutschland.

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20240910_008

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