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Wasserrahmenrichtlinie, Oberflächengewässer und Grundwasser: Europäischer Rat einigt sich auf Verhandlungsmandat

Der Europäische Rat hat am 19. Juni 2024 sein Verhandlungsmandat für die Richtlinie zur Änderung der Wasserrahmenrichtlinie, der Grundwasserrichtlinie und der Richtlinie über Umweltqualitätsnormen festgelegt. Mit dem Vorschlag werden prioritäre Stoffe und Umweltqualitätsnormen für Oberflächengewässer und das Grundwasser aktualisiert.

Mit dem Vorschlag wird die Liste der Wasserschadstoffe aktualisiert, indem neue Schadstoffe und damit zusammenhängende Qualitätsnormen für einige per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Arzneimittel und Pestizide aufgenommen werden. Die Mitgliedstaaten einigten sich darauf, den Vorschlag der Kommission zur Festlegung von Umweltqualitätsnormen für insgesamt 24 PFAS in Oberflächengewässern beizubehalten.

Der Vorschlag der Kommission, Qualitätsnormen für nicht relevante Metaboliten von Pestiziden hinzuzufügen, wurde vereinfacht. Der Rat fügte auch die Verpflichtung hinzu, dass die Kommission eine Liste bekannter Pestizide erstellt wird, in der angegeben werden soll, ob diese relevant sind oder nicht.

Die Mitgliedstaaten kamen überein, den Vorschlag der Kommission für die Auflistung einzelner Arzneimittel, die als Schmerzmittel und entzündungshemmende Medikamente sowie Antibiotika verwendet werden, beizubehalten. Das Verhandlungsmandat sieht einen schrittweisen Ansatz vor, wenn es offensichtlich ist, dass zum Schutz des Ökosystems strengere Qualitätsnormen festgelegt werden müssen.

Bezüglich der Wasserrahmenrichtlinie sind die Mitgliedstaaten übereingekommen, dass die Kommission auf EU-Ebene Indikatoren festlegen wird, mit denen die Fortschritte der Zielerreichung einheitlich gemessen werden können, auch in Situationen, in denen nicht alle Qualitätsnormen eingehalten werden, das heißt eine Abkehr vom bislang gültigen Ansatz „One out-all-out“.

In Bezug auf Grundwasserstoffe, die als Stoffe von nationaler Bedeutung eingestuft werden, schränkt das Verhandlungsmandat den Anwendungsbereich ein und legt nur für synthetische Stoffe EU-weite Werte fest. Darüber hinaus haben die Mitgliedstaaten bis 2039 Zeit, um einen guten chemischen Zustand des Grundwassers zu erreichen.

Nach dieser Einigung über das Verhandlungsmandat des Rates kann der Ratsvorsitz Gespräche mit dem Europäischen Parlament über den endgültigen Text aufnehmen. Das Europäische Parlament hat seinen Standpunkt am 24. April 2024 festgelegt.

Webcode

20240624_003

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