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Sachsen: Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft beschlossen

Sachsens Kabinett hat Mitte Oktober die Erweiterungen der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft des sächsischen Umweltministeriums beschlossen. Demnach kann der Freistaat künftig auch Investitionen unterstützen, mit denen regionale oder überregionale Verbundlösungen zwischen Versorgungssystemen errichtet oder ertüchtigt werden. Ebenfalls förderfähig ist künftig der Ausbau von Anlagen der öffentlichen Wasserversorgung, soweit dieser auf Grund der Klimakrise sowie mit Blick auf Wassermenge und -güte erforderlich ist. Zudem sollen auch Maßnahmen gefördert werden können, mit denen in Einzugsgebieten Risiken schlechterer Wassergüte gemindert werden oder die der Not- und Krisenvorsorge der öffentlichen Wasserversorgung dienen. Begünstigte sind Kommunen und öffentliche Wasserversorger.

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20241106_012

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