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Pharmaindustrie zweifelt an Kostenprognosen des VKU zur vierten Reinigungsstufe

Pharma Deutschland, ein Branchenverband der Pharmaindustrie, stellt die Kostenschätzungen des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) zur Einführung der vierten Reinigungsstufe im Rahmen der EU-Kommunalabwasserrichtlinie infrage. Der Verband meint, eine aktuelle Analyse von ihm zeige, dass die in der VKU-Studie (Herstellerverantwortung: Was kostet die Pflicht zur vierten Reinigungsstufe?) prognostizierten Bau- und Betriebskosten deutlich unter den tatsächlich veranschlagten Kosten lägen. Dazu hat Pharma Deutschland die Annahmen der VKU-Studie zu den Aufbau-, Bau- und Betriebskosten mit öffentlichen Daten von 25 zwischen 2018 und 2024 geplanten sowie bereits gebauten Klärwerksprojekten verglichen.

Für den Bau und Betrieb der vierten Klärstufe kalkuliert die VKU-Studie eine Gesamtkostenspanne von 0,40 Euro bis 2,60 Euro pro Kubikmeter Abwasser, abhängig von der jeweiligen Klärwerksgröße. Die von Pharma Deutschland untersuchten Klärwerksprojekte unterschiedlicher Größe wiesen dagegen bereits für den Bau Kostenspannen von 2,02–3,91 Euro pro Kubikmeter Abwasser auf.

Auch bei den Gesamtbaukosten klafft eine Lücke: Während der VKU von 4 Milliarden Euro für 570 Klärwerke ausgeht, liegen die Hochrechnungen durch Pharma Deutschland auf Basis realer Projektkosten bei 10,5 Milliarden Euro.

Pharma Deutschland meint weiter, dass die Umsetzung der vierten Reinigungsstufe und damit verbundene Folgen für die Pharmaindustrie bisher massiv von der Bundesregierung unterschätzt würden und fordert daher die künftige Bundesregierung auf, bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie in den Dialog mit der Pharmaindustrie zu treten.

Anfang November 2024 hatten Pharma Deutschland und weitere Branchenverbände bereits kritisiert, dass die Hersteller von Humanpharmazeutika und Kosmetika durch die neue Kommunalabwasserrichtlinie verpflichtet werden, mindestens 80 Prozent der Kosten zum Aufbau der vierten Reinigungsstufe zu tragen. Die damit zu entfernenden Verunreinigungen würden auch aus anderen Bereichen – etwa aus Pflanzenschutz- oder Reinigungsmitteln oder aus dem Verkehr – stammen.

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20241121_001

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