In der Debatte um Beschränkungen oder ein Verbot von Per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) macht die Bundesregierung klar, dass es bei dem laufenden Beschränkungsverfahren nach der EU-Chemikalienverordnung REACH nicht um ein „pauschales Verbot“ gehe. Ziel sei eine „differenzierte Regelung“, mit der die Emissionen dieser Chemikalien in die Umwelt „signifikant“ reduziert werden könne, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 20/13601) auf eine Kleine Anfrage. Aufgrund der grenzüberschreitenden PFAS-Belastung, aber auch des EU-Binnenmarktes und des freien Warenverkehrs sei eine gesamteuropäische Regelung sinnvoll. Da eine wissenschaftliche Bewertung noch andauere und noch kein Regelungsentwurf der EU-Kommission vorliege, sei ein „detaillierte Positionierung“ der Bundesregierung noch nicht möglich.
Grundsätzlich aber sei es das Ziel, das bestehende Risiko durch PFAS-Emissionen in die Umwelt zu reduzieren. In den letzten Jahren seien immer mehr, auch großflächige PFAS-Verunreinigungen in Deutschland entdeckt worden, deren Behebung „extrem schwierig bis unmöglich und stets kostspielig sei“, heißt es in der Antwort weiter. Als Beispiel nennt die Bundesregierung einen Fall in Rastatt, Mittelbaden. Hier seien durch Belastungen bisher Kosten in Höhe von mehr als 40 Millionen Euro entstanden, ohne dass die Kontamination beseitigt werden konnte. Die Chemikalien stehen im Verdacht, gesundheitsgefährdend zu sein.
https://dserver.bundestag.de/btd/20/136/2013601.pdf
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