Anzeige

Neue Kommunalrichtlinie ab November 2024

Die Förderung über die Kommunalrichtlinie (KRL) der Nationalen Klimaschutzinitiative soll vereinfacht und noch zielgerichteter ausgestaltet werden, teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit. Mit der Novelle können Kommunen zielgerichteter von Fördermitteln profitieren. So soll der Klimaschutz vor Ort in Kommunen und im ländlichen Raum gestärkt werden. Ein zentrales Element der neuen Richtlinie ist die Verankerung der Festbetragsförderung für Zuwendungen bis zu sechs Millionen Euro an Kommunen.

Die Antragstellung für Personalförderung wird durch die Einführung pauschalisierter Ansätze ebenfalls vereinfacht. Die bisher erforderliche detaillierte Ausgabenplanung entfällt zugunsten einer übersichtlichen Gesamtdarstellung. Die Novelle integriert zudem die neue Fassung der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) und die neue Deminimis-Verordnung. Die Mindestzuwendungshöhe wird auf 10 000 Euro angehoben, um verstärkt mittlere und größere Vorhaben anzureizen.

Die überarbeitete Kommunalrichtlinie tritt zum 1. November 2024 in Kraft. Sie ersetzt die bisherige Fassung der Kommunalrichtlinie.

Kommunalrichtlinie ab dem 1. November 2024:
https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/dateien/241010%20KRL2024_bf.pdf

Technischer Annex zur Kommunalrichtlinie ab dem 1. November 2024:
https://www.klimaschutz.de/sites/default/files/dateien/241010%20TA%20KRL%202024_bf.pdf

Webcode

20241011_011

Zurück