Am 20. Mai 2024 sind neue Vorschriften der EU zum strafrechtlichen Schutz der Umwelt in Kraft getreten. Die neue Richtlinie sieht eine umfassende und aktuelle Liste von Umweltdelikten vor. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass diese Verstöße in ihrem nationalen Recht Straftaten darstellen, so die Generaldirektion Umwelt der EU in einer Pressemitteilung.
Mit der neuen Richtlinie werden mehrere neue Kategorien von Straftaten eingeführt, wie das rechtswidrige Recycling von Schiffen, die rechtswidrige Wasserentnahme, schwerwiegende Verstöße gegen die EU-Rechtsvorschriften für Chemikalien und Quecksilber, schwerwiegende Verstöße im Zusammenhang mit fluorierten Treibhausgasen und schwerwiegende Verstöße gegen Rechtsvorschriften über invasive gebietsfremde Arten.
Darüber hinaus werden die Mitgliedstaaten verpflichtet sein, qualifizierte Straftaten festzulegen, die mit strengeren Sanktionen belegt werden, wenn eine der in der Richtlinie definierten Straftaten zu schwerwiegenden weit verbreiteten und erheblichen Umweltschäden oder -zerstörungen führt. Die Richtlinie legt auch konkrete Arten und Strafen für natürliche und juristische Personen fest.
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