Der Rat der Europäischen Union hat am 5. November 2024 endgültig grünes Licht für die überarbeitete EU-Kommunalabwasserrichtlinie gegeben. Die novellierte Richtlinie weitet ihren Geltungsbereich auf kleinere Ballungsräume aus, erfasst mehr Schadstoffe, einschließlich Mikroverunreinigungen und trägt zur Energieeffizienz bei. Die neuen Vorschriften sind eines der wichtigsten Ziele im Rahmen des Null-Schadstoff-Aktionsplans der EU.
Die DWA begrüßt die finale Verabschiedung der novellierten Kommunalabwasserrichtlinie durch den EU-Ministerrat ausdrücklich. Mit der Novellierung der über 30 Jahre alten Richtlinie passt die EU die kommunale Abwasserbehandlung und den Gewässerschutz an aktuelle Herausforderungen an und stellt wichtige Weichen zur weiteren Umsetzung des Green Deals der Europäischen Union. Die relativ flächendeckende Einführung einer vierten Reinigungsstufe für Arzneimittelrückstände sowie die schärferen Vorgaben für die Phosphor- und Stickstoffelimination bedeuten einen Meilenstein für den Gewässerschutz. Mit der erweiterten Herstellerverantwortung setzt die EU das Verursacherprinzip auch in der Wasserwirtschaft um. Zugleich stellen die neuen Vorgaben eine große Aufgabe für die Branche dar und lösen ein milliardenschweres Investitionsprogramm aus. „Wichtig ist jetzt eine pragmatische nationale Umsetzung mit Augenmaß. Die Branche braucht Planungs- und Rechtssicherheit. Nationale Verschärfungen müssen unbedingt vermieden werden, der deutsche Sonderweg bei der Überwachung der Ablaufwerte für Phosphor und Stickstoff muss beendet werden“, betont Dr.-Ing. Lisa Broß, Sprecherin der DWA-Bundesgeschäftsführung. „Die deutlich strengeren Grenzwerte für Phosphor und Stickstoff stellen die Branche ansonsten vor kaum lösbare Probleme. Dies belegt auch der aktuelle 36. DWA-Leistungsnachweis kommunaler Kläranlagen sehr deutlich.“
Die förmliche Annahme markiert den letzten Schritt des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens. Die Richtlinie wird nun unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Sie tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten haben dann bis zu 31 Monate Zeit, um ihre nationalen Rechtsvorschriften an die neuen Vorschriften anzupassen.
Neufassung der EU-Kommunalabwasserrichtlinie:
https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-85-2024-INIT/de/pdf
Webcode
20241105_002