Kommunen und Straßenmeistereien sind gesetzlich angehalten, in der freien Natur nur noch gebietseigene Gehölze zu pflanzen. Das gilt auch für private Grundstücke außerhalb der Kommunen. Heimisches Gehölz schützt und ermöglicht artenreiche Lebensgemeinschaften. Die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg unterstützt bei der Auswahl von standortgerechtem Pflanzgut mit der nun veröffentlichten Publikation „Gebietseigene Gehölze in Baden-Württemberg – Vorkommensgebiete, Erntebestände und Empfehlungen zu geeigneten Arten.“ In der Vergangenheit haben falsche Pflanzungen ursprüngliche Gemeinschaften stark verändert, so die LUBW. Ein Beispiel dafür sei die Spätblühenden Traubenkirsche, sie stammt ursprünglich aus Nordamerika. Sie habe das Ökosystem von Auen stark beeinflusst.
https://pudi.lubw.de/detailseite/-/publication/10581
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20240925_004