Neue Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen sollen auch gefördert werden, wenn sie erst nach Ende 2026 in Betrieb gehen. Das Bundeskabinett hat im Dezember 2024 eine Formulierungshilfe für die Änderung des KWK-Gesetzes beschlossen. Nach der bisher geltenden Rechtslage ist die Förderung neuer oder modernisierter KWK-Anlagen nur erlaubt, wenn diese bis spätestens zum 31. Dezember 2026 ihren Betrieb aufnehmen. In der Regel dauert es mehr als zwei Jahre, bis Planungs-, Genehmigungs- und Bauprozesse größerer KWK- und Wärmeversorgungsanlagen abgeschlossen sind. Ziel der Neuregelung ist, den Projekten Planungssicherheit zu geben. Die Regierungsfraktionen wollen den Gesetzentwurf zeitnah in den Bundestag einbringen.
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20241213_005