Schätzungen der Europäischen Kommission zufolge werden jährlich 50 000 bis 180 000 Tonnen Kunststoffgranulat versehentlich freigesetzt, etwa beim Ver- oder Umladen oder durch undichte Behältnisse. Die Mitgliedstaaten der EU haben am 17. Dezember 2024 ihre gemeinsame Position („Allgemeine Ausrichtung“) zum Vorschlag der EU-Kommission hierzu beschlossen. Künftig soll der ungewollte Eintrag von Kunststoffgranulat in die Umwelt bei der Herstellung, dem Transport und der Verarbeitung vermieden und vermindert werden – bis 2030 um 30 Prozent. Der Verordnungsentwurf sieht Maßnahmen für Wirtschaftsbeteiligte vor, die mit Kunststoffgranulat umgehen (Hersteller, Transporteure, Verarbeiter). Der Verordnungsentwurf enthält die Entwicklung einer standardisierten Methode zur Bemessung von Kunststoffgranulatverlusten und zu deren EU-weiter obligatorischen Anwendung.
Die nun beschlossene „Allgemeine Ausrichtung“ stellt die Grundlage des Europäischen Rats für die anstehenden Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission im Rahmen von Trilogen dar. Mit einer Einigung zwischen dem Europäischen Parlament, der Europäischen Kommission und dem Rat ist in den nächsten sechs Monaten zu rechnen.
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