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Dr.-Ing.: 125 Jahre Promotionsrecht

Am 11. Oktober 1899 unterschrieb Kaiser Wilhelm II den Erlass, nach dem die Technischen Hochschulen in Preußen die Titel „Dipl.-Ing.“ und „Dr.-Ing.“ verleihen konnten. Damit war der Grundstein für die Gleichstellung mit den traditionsreichen Universitäten gelegt. Wenige Tage später überreichte er den Erlass anlässlich der „Hundertjahr-Feierlichkeiten“ der TH Berlin, einer Vorgängereinrichtung der TU Berlin. Der gesellschaftliche Status des Ingenieurstands profitierte davon bereits im beginnenden Jahrhundert, aber erst über dessen Verlauf hinweg wurden die Technikwissenschaften zum festen Teil des universitären Wissenschaftskanons.

https://www.tu.berlin/go271192

Vor dem Hauptgebäude der TH Berlin: Die kaiserlichen Wagen sind nach der Verkündung durch Kaiser Wilhelm II. im Lichthof zur Abfahrt bereit. (Foto: Universitätsarchiv TU Berlin)

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