Der Bundestag hat im Februar 2024 mit breiter Mehrheit das DWD-Gesetz beschlossen. Damit wird – vor dem Hintergrund der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen 2021 – die Rechtsgrundlage dafür geschaffen, dass der Deutsche Wetterdienst (DWD) ein Naturgefahrenportal betreiben und künftig besser zu Extremwetterlagen informieren kann.
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20240226_003