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Bundesregierung: Ausmaß und Kosten für vierte Reinigungsstufen auf Kläranlagen noch unklar

Um den Vorgaben der neuen europäischen Kommunalabwasserrichtlinie zu entsprechen, müssen künftig Kläranlagen in Kommunen mit über 150 000 Einwohnern mit einer vierten Klärstufe zur Entfernung von Mikroverunreinigungen nachgerüstet werden. Noch ist allerdings einer Antwort der Bundesregierung (Bundestags-Drucksache 20/13039) zufolge nicht klar, wie viele der Anlagen in Deutschland davon betroffen sind. Die Bewirtschaftung der Gewässer liege in der Zuständigkeit der Länder, schreibt die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Derzeit laufe eine Abfrage, wie viele Anlagen nach den Vorgaben der Richtlinie schätzungsweise ausgebaut werden müssen und welche Anlagen bereits über eine vierte Reinigungsstufe verfügen.

Auch zur Höhe der voraussichtlichen Kosten der Nachrüstung kann die Bundesregierung demzufolge noch keine Angaben machen. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) hat bereits eine Studie veröffentlicht, wonach sich die Kosten bis 2045 auf rund neun Milliarden Euro belaufen könnten. Dies entspräche im Mittel etwa 435 Millionen Euro pro Jahr für Investitionen und Betrieb, heißt es dazu in der Antwort der Bundesregierung. Eine Kostenschätzung sei allerdings erst nach „abgeschlossener Risikobewertung durch die Länder und Ermittlung der betroffenen Kläranlagen auf Grundlage der endgültig verabschiedeten und im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Fassung der Richtlinie möglich“.

Bei Fragen nach einer möglichen Erhöhung der Abwassergebühren, nach der Höhe der Beteiligung von Herstellern am Ausbau der Kläranlagen sowie Maßnahmen im Fall steigender Preise von Medikamenten verweist die Bundesregierung ebenfalls auf die noch nicht vorliegende abschließende Kostenschätzung,

Bundestags-Drucksache 20/13039:
https://dserver.bundestag.de/btd/20/130/2013039.pdf

Webcode

20241011_003

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