Am 6. November 2024 hat die Bundesregierung den vom Bundesinnenministerium vorgelegten Entwurf für das KRITIS-Dachgesetz [Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen] beschlossen. Das KRITIS-Dachgesetz soll erstmals den physischen Schutz kritischer Infrastrukturen bundeseinheitlich und sektorenübergreifend regeln. Bisher gab es eine solche Bundesregelung nur für die IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen.
Der Gesetzentwurf legt fest, welche Infrastruktur-Einrichtungen unentbehrlich dafür sind, die Versorgung der Bevölkerung zu sichern und die Wirtschaft aufrechtzuerhalten. Für die Betreiber dieser Einrichtungen legt das Gesetz Mindestanforderungen fest. Dabei gilt der All-Gefahren-Ansatz: Jedes denkbare Risiko muss berücksichtigt werden, von Naturkatastrophen bis hin zu Sabotage, Terroranschlägen und menschlichem Versagen. Für Vorfälle besteht künftig eine Meldepflicht.
Der Entwurf für das KRITIS-Dachgesetz legt erstmals einheitliche Regeln in elf Sektoren fest, darunter Energie, Wasser, Informationstechnik und Telekommunikation, Siedlungsabfallentsorgung und öffentliche Verwaltung.
Welche Anlagen in Deutschland unter die Regelungen des Gesetzes fallen, bemisst sich nach quantitativen und qualitativen Kriterien. Wenn eine Einrichtung zum Beispiel essenziell für die Gesamtversorgung in Deutschland ist und mehr als 500 000 Personen versorgt, zählt sie zur kritischen Infrastruktur im Sinne des Gesetzentwurfs. Außerdem wird das Ausmaß der wechselseitigen Abhängigkeiten der kritischen Infrastrukturen untereinander berücksichtigt: So hängen vom Energiesektor auch alle anderen Sektoren ab. Genauso sind Wasser und Transportwege für die jeweils anderen Sektoren unverzichtbar.
Download des Gesetzentwurfs:
www.bmi.bund.de/KRITIS-DachG
Webcode
20241106_013