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Brandenburg: Regelungen zum Hochwassermeldedienst aktualisiert

Die Hochwassermeldedienstverordnung des Landes Brandenburg wurde überarbeitet und umfasst nun auch die crossmediale Veröffentlichung der Warnmeldungen. Mit den grundlegend angepassten Regelungen verfügen das Landesamt für Umwelt (LfU) und die Katastrophenschutzbehörden über eine aktuelle Handlungsgrundlage und sind damit besser gerüstet für künftige Hochwasser, so das Landesumweltministerium in einer Pressemitteilung.

Die Hochwassermeldedienstverordnung regelt im Einzelnen, für welche Gewässer Hochwassermeldungen erforderlich sind, wer am Hochwassermeldedienst mitwirkt, in welcher Form die Öffentlichkeit zu unterrichten ist, wie die Alarmstufen festzulegen und wann diese auszurufen sind. Für die Hochwassermeldedienstverordnung aus dem Jahr 1997 bestand ein größerer Anpassungsbedarf: So waren zum Beispiel die heute etablierten technischen Möglichkeiten bei der Digitalisierung der Pegeldaten und moderne Kommunikationsverfahren darin noch nicht berücksichtigt. Einzelheiten des Vollzuges, wie die Festlegung der Hochwassermeldepegel und die jeweiligen Schwellenwerte für das Auslösen von Alarmstufen, werden in den Hochwassermeldeordnungen über eine Verwaltungsvorschrift geregelt.

https://pegelportal.brandenburg.de

Webcode

20241206_009

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