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Bodenüberwachungsrichtlinie: EU auf dem Weg zu gesunden Böden bis 2050

Mit der allgemeinen Ausrichtung, die der Europäische Rat im Juni 2024 festgelegt hat, will er die Überwachung der Bodengesundheit verbindlich vorschreiben, Leitlinien für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung festlegen und Situationen angehen, in denen Bodenkontamination unannehmbare Gefahren für Gesundheit und Umwelt bedeutet.

Die Mitgliedstaaten sollen die Gesundheit aller Böden in ihrem Hoheitsgebiet zunächst überwachen und dann bewerten – die Kommission wird sie dabei unterstützen. Damit sollen Behörden und Landbesitzer in der gesamten EU in die Lage versetzt werden, nachhaltige Bodenbewirtschaftungspraktiken und andere geeignete Maßnahmen einzuleiten. Gestützt auf eine einheitliche EU-Methodik bestimmen die Mitgliedstaaten Probenahmestellen für die Überwachung.

Innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie sollen die Mitgliedstaaten Methoden für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung festlegen und dabei die in der Richtlinie enthaltenen Leitgrundsätze für eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung berücksichtigen.

Die vom Rat festgelegte allgemeine Ausrichtung ermöglicht seinem turnusmäßig wechselnden Vorsitz, Gespräche mit dem Europäischen Parlament über die endgültige Fassung des Textes aufzunehmen. Die Verhandlungen dürften in der neuen Legislaturperiode beginnen.

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20240624_004

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