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Biomasse-Paket: Förderung für bestehende Biogasanlagen gesichert

Der Bundestag hat Ende Januar 2025 mit dem Beschluss des Gesetzentwurfs zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes die zielgerichtete Weiterentwicklung des Biogasanlagenbestands gesichert, so das Bundeslandwirtschaftsministerium in einer Pressemitteilung. In den Beratungen innerhalb der Bundesregierung zum „Biomasse-Paket“ und in den anschließenden parlamentarischen Verhandlungen konnte eine deutliche Erhöhung der Ausschreibungsvolumina für Biomasse erreicht werden, insbesondere in den Jahren 2025 und 2026. Zusammen mit der deutlichen Erhöhung des Flexibilitätszuschlags und der Verlängerung der Dauer der Anschlussförderung für Bestandsanlagen wurden so kurzfristig wirkungsvolle Anreize für Betreiberinnen und Betreiber von zukunftsfesten Biogasanlagen gesetzt, um in eine flexible Strombereitstellung und in bessere Wärmenetze zu investieren, wie das Ministerium weiter mitteilt.

Die Anschlussförderung für Bestandsanlagen wird von zehn auf zwölf Jahre verlängert, um die Anpassung an das neue System zu erleichtern und notwendige Investitionen hierfür anzureizen. Die Ausschreibungsvolumina für Biomasse werden von rund 2 GW auf etwa 2,8 GW angehoben, mit einem besonderen Fokus auf die Jahre 2025 und 2026. Die Verrechnung aus nicht benötigten Ausschreibungsmengen für Biomethan ist dabei mit eingerechnet. Darüber hinaus soll die Förderung mit der Anforderung einer mindestens dreifachen Überbauung flexibler gestaltet werden, um ihre Integration in das Gesamtsystem zu verbessern.

Zukünftig soll Biogas vor allem flexibel eingesetzt werden, um die Schwankungen von Wind- und Sonnenenergie auszugleichen. Dazu wird die Förderung auf eine bestimmte Anzahl von Betriebsstunden begrenzt und die Förderung bei schwach positiven Strompreisen (≤ 2 Cent pro Kilowattstunde) ausgesetzt. Der Flexibilitätszuschlag wird von 65 auf 100 Euro pro Kilowatt und Jahr deutlich erhöht, um Anreize für einen bedarfsgerechten Betrieb zu schaffen. Die Übergangsfrist für den Wechsel von Bestandsanlagen nach Bezuschlagung in die Anschlussförderung wird von derzeit 5 auf lediglich 3,5 Jahre verkürzt. Für kleinere Biogasanlagen bis 350 Kilowatt wurde zudem eine Bagatellgrenze eingeführt, in der eine rund zweifache Überbauung bereits ausreichend für eine Förderung ist. Zudem ist eine weitere Absenkung des Maisdeckels ab 2025 von 35 auf 30 Masseprozent sowie ab 2026 von 30 auf 25 Masseprozent vorgesehen.

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20250207_007

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