Die Kommunen in Bayern werden auch weiterhin bei den Pflichtaufgaben Wasserversorgung und Abwasserentsorgung durch den Freistaat unterstützt. Dazu werden die Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) zum 1. April 2025 nahtlos fortgeführt. Das betonte Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber am 1. April in München. Die Förderung wasserwirtschaftlicher Projekte nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) ist die bedeutendste Förderrichtlinie im Bereich des Umweltministeriums. Jährlich werden bis zu 180 Millionen Euro an Zuwendungen an die bayerischen Kommunen für den nichtstaatlichen Wasserbau und für Härtefälle bei der Sanierung kommunaler Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie für Pilot- und Sonderprogramme bewilligt. Die neuen Richtlinien „RZWas 2025“ gelten bis zum 31. Dezember 2028. Eine zentrale Neuerung ist beispielsweise der neue Fördergegenstand für die interkommunale Zusammenarbeit bei der gemeinsamen Betriebsführung.
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