Der Hochwasserschutz in Bayern wird weiter gestärkt. Dazu ist im Nachtragshaushalt 2025 ein deutlicher Mittelzuwachs vorgesehen. Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber betonte dazu: „Rund 4 Milliarden Euro wurden bayernweit seit 2001 in den Hochwasserschutz investiert. Wir werden die Mittel für den Hochwasserschutz noch einmal deutlich anheben. Für den Hochwasserschutz sind noch einmal 40 Millionen Euro zusätzlich vorgesehen. Hinzu kommen weitere 40 Millionen Euro Verpflichtungsermächtigungen, um langfristige Bauprojekte zu ermöglichen.“
Mit den verstärkten Mittelansätzen kann insbesondere auch auf die durch Inflation und Baukostensteigerungen hervorgerufenen Herausforderungen reagiert werden. 2024 können außerdem bis zu 30 Millionen Euro im Rahmen eines Sofortprogramms zur Wiederherstellung der beim Juni-Hochwasser beschädigten Hochwasserschutzanlagen eingesetzt werden. Um dem Hochwasserschutz ein noch stärkeres Gewicht in behördlichen Abwägungen und möglichen gerichtlichen Verfahren zu geben, plant das Umweltministerium darüber hinaus eine Änderung des Bayerischen Wassergesetzes. Dort soll insbesondere festgeschrieben werden, dass Maßnahmen des Hochwasserschutzes im überragenden öffentlichen Interesse liegen.
Außerdem sollen aus dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz 2025 für die Härtefallförderung von Wasserversorgungsanlagen einmalig mehr Mittel zur Verfügung stehen. So können statt bisher 66 Millionen Euro bis zu 99 Millionen Euro investiert werden. Der Nachtragshaushalt wird vom Bayerischen Landtag beschlossen.
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