Neue EU-Verordnung gegen Umwelt-Verschmutzung durch Mikroplastik
Die EU-Kommission hat Maßnahmen verabschiedet, die sowohl den Verkauf von Mikroplastik als solchem untersagen als auch von Produkten, denen Mikroplastik bewusst zugesetzt wurde, und die diese Partikel bei der Verwendung freisetzen. Der verabschiedeten Beschränkung liegt eine weit gefasste Definition von Mikroplastik zugrunde - sie umfasst alle synthetischen Polymerpartikel unter fünf Millimeter, die organisch, unlöslich und schwer abbaubar sind. Ziel ist es, die Emissionen von bewusst verwendetem Mikroplastik aus möglichst vielen Produkten zu verringern. Die Verordnung tritt am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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