Rheinland-Pfalz nimmt Land- und Forstwirtschaft bei Wasserentnahme in die Pflicht
Rheinland-Pfalz ändert das Wasserentnahmeentgeltgesetz und nimmt landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Betriebe verstärkt in die Pflicht. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe müssen ab einer Entnahmemenge von 10 000 Kubikmetern jährlich bei Grundwasser und ab einer Entnahmemenge von 20 000 Kubikmetern bei Wasser aus Oberflächengewässern ein Wasserentnahmeentgelt zahlen. Dieser sogenannte „Wassercent” fällt ab Januar 2024 an. Die Änderung des Landes-Wasserentnahmeentgeltgesetzes entspricht auch der Koalitionsvereinbarung, die dies für Grundwasserentnahmen in der Landwirtschaft als politisches Ziel vorgibt. Bislang mussten im Wesentlichen nur Wasserversorger, Industrie und Gewerbe den Wassercent bezahlen; Wasser zur land- und forstwirtschaftlichen Beregnung war kostenfrei. Die im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung vereinnahmten Gelder sollen zweckgebunden für ressourcenschonende Bewässerungsprojekte verwendet werden. Zur nachhaltigen Nutzung von Oberflächen- und Grundwasser für Beregnungszwecke sollen digitale Mengenerfassung und witterungsgesteuerte Beregnungstechniken eingesetzt werden. Das Wasserentnahmeentgelt beträgt bei Entnahmen durch einen Wasser- und Bodenverband drei Cent pro Kubikmeter für Grundwasser und 1,2 Cent pro Kubikmeter für Wasser aus Oberflächengewässern. Für alle anderen Entnahmen werden sechs beziehungsweise 2,4 Cent pro Kubikmeter fällig. Der verringerte Entgeltsatz für Entnahmen durch einen Wasser- und Bodenverband trägt dem Umstand Rechnung, dass verbandlich organisierte Entnahmen die Zahl an wasserrechtlichen Entnahmezulassungen reduzieren und dadurch die Gewässerbewirtschaftung und den Verwaltungsvollzug vereinfachen. Zudem wird damit für Einzelentnehmer ein Anreiz geschaffen, sich einem Wasser- und Bodenverband anzuschließen, was dem politischen Willen Rechnung trägt, Verbundlösungen auf Wasserverbandsebene zu stärken.
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