Änderung der Ersatzbaustoffverordnung vom Umweltausschuss angenommen
Die von der Bundesregierung geplante Änderung der Ersatzbaustoffverordnung hat den Bundestagsausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz passiert. Eine entsprechende Verordnung (Bundestags-Drucksache 20/6310), mit der auch die Geltungsdauer der Brennstoffwechsel-Gasmangellage-Verordnung um ein Jahr bis April 2025 verlängert werden soll, wurde mit der Mehrheit der Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP angenommen. Die Zustimmung des Bundestages ist aufgrund § 67 des Kreislauftwirtschaftsgesetzes erforderlich.
Insbesondere die Union hatte zuvor die geplanten Änderungen an der Ersatzbaustoffverordnung, die als Teil der sogenannten Mantelverordnung am 1. August 2023 in Kraft treten soll, als teilweise unzureichend und nicht nachvollziehbar kritisiert. In einem Änderungsantrag, der im Ausschuss keine Mehrheit fand, moniert die Fraktion etwa das Fehlen einer Regelung zum „Ende der Abfalleigenschaft”. Es mangele so an einer klaren Abgrenzung zwischen Ersatzbaustoffen - wie etwa Recyclingbaustoffen und Baggergut -, deren Qualität eine weitere Verwendung als Baustoffe zulasse und denen, die ihr Abfallende erreicht hätten, sagte ein Vertreter der Unionsfraktion. Auch dass die Änderungen zu einem Ausschluss der Nutzung von Recycling-Baustoffe auf kiesigem Untergrund wie beispielsweise im Straßenbau führen könnten, sah die Fraktion kritisch. Kriterien zum Abfallende, die die Union fordere, ließen sich im Rahmen dieser Verordnung nicht festlegten, machte ein Abgeordneter der Grünen klar. Dazu erarbeite die Bundesregierung aktuell eine eigene Verordnung.
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