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Feuchttücher: Hersteller sollen Kosten von Plastikmüll mittragen

Hersteller von Produkten aus Einwegplastik sollen sich an den Kosten der Müllbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen; dies soll auch für Feuchttücher und Tabakfilter gelten. Das sieht das von der Bundesregierung geplante Einwegkunststoff-Fondsgesetz (Bundestags-Drucksache 20/5164) vor, über das der Bundestag am 19. Januar 2023 erstmalig beraten hat. Mit dem Gesetz sollen Vorgaben der erweiterten Herstellerverantwortung umgesetzt werden, die sich aus der EU-Richtlinie 2019/904 ergeben. Konkret ist vorgesehen, dass Hersteller von Plastikprodukten wie To-Go-Bechern, leichten Tragetaschen, Feuchttüchern, Luftballons und Tabakfiltern die „notwendigen Kosten für Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung, der Reinigung des öffentlichen Raums sowie von Sensibilisierungsmaßnahmen decken”, heißt es im Gesetzentwurf. Geplant ist, dass Unternehmen künftig eine jährliche Abgabe in einen zentralen Einwegkunststoff-Fonds einzahlen, der vom Umweltbundesamt verwaltet wird. Aus dem Fonds sollen Kommunen künftig Ersatz für die Kosten bekommen, die ihnen durch Reinigung, Entsorgung oder Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das Thema entstehen. Die Kostenerstattung soll erstmalig 2025 für das vorangegangene Jahr 2024 erfolgen. Basierend auf ersten Forschungsergebnissen des Umweltbundesamtes schätzt die Bundesregierung die jährlichen Einnahmen des Fonds auf bis zu 450 Millionen Euro.

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20230118_001

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