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Umweltverbände klagen gegen Oder-Ausbau

Stellvertretend für mehrere Umwelt- und Naturschutzorganisationen haben der Naturschutzbund Deutschland (NABU), der BUND Brandenburg und Umweltdachverband Deutscher Naturschutzring (DNR) Klage gegen den Ausbau der Grenzoder beim Verwaltungsgericht in Warschau eingereicht. Die Organisationen verbinden ihre Klage mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung beim woiwodschaftlichen Verwaltungsgericht in Warschau. Seit März 2022 laufen Ausbaumaßnahmen am polnischen Ufer der Oder, die erheblichen Einfluss auf das Flussökosystem auf beiden Seiten des Grenzflusses haben. Trotz der Umweltkatastrophe vom August, die zu einem massiven Fisch- und Muschelsterben führte, halte die Generaldirektion für Umweltschutz in Warschau am Ausbau der Grenzoder fest, so die Kläger. Zehn Naturschutz- und Umweltorganisationen hatten sich in den letzten Jahren im „Aktionsbündnis Lebendige Oder” am zugehörigen grenzüberschreitenden Umweltverfahren beteiligt und gegen die Genehmigung der polnischen Umweltbehörde Widerspruch eingelegt. Jedoch wurden bei der Bewertung der Umweltauswirkungen weder die Folgen der jüngsten Umweltkatastrophe an der Oder berücksichtigt noch wurden Prüfungen nach dem europäischen Umweltrecht vorgenommen. Dies gilt insbesondere für die Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie. Die Klage erfolgt gegen die Umweltentscheidung des Generaldirektors für Umweltschutz der Republik Polen (Generalny Dyrektor Ochrony Œrodowiska) zum Projekt mit dem Titel „1B.2 Etappe I und Etappe II Modernisierungsarbeiten an der Oder als Grenzfluss im Rahmen des Projekts des Hochwasserschutzes im Einzugsgebiet der Oder und Weichsel” vom 16. August 2022 zusammen mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollstreckung beim woiwodschaftlichen Verwaltungsgericht in Warschau.

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20220929_002

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