Sachsen: Kabinett beschließt Verteilung der Fördermittel nach Starkregen- und Hochwasserereignis im Juli 2021
Im Juli 2021 verursachten starke Regenfälle im Freistaat Sachsen erhebliche Schäden. Davon betroffen waren sechs von zehn Landkreisen. Rund 80 Prozent der Schäden entfielen auf die öffentliche Infrastruktur. Zur Unterstützung bei der Schadensbeseitigung und dem nachhaltigen Wiederaufbau stellt der Bund über den Freistaat Sachsen Fördermittel zur Verfügung. Auf den Freistaat entfallen, basierend auf den ersten Schadenserhebungen, rund 134 Millionen Euro.
Die sächsische Landesregierung hat am 17. Mai 2022 die Verteilung der Mittel für die Beseitigung der Schäden in den Kommunen beschlossen. Demnach wird jedem Landkreis bzw. Gemeinde ein Budget in einer Höhe von mindestens 75 Prozent der im Maßnahmeplanverfahren bestätigten gesamten Schadenssumme zugesichert. Die Beantragung der Mittel und die Umsetzung von im Wiederaufbauplan bestätigten Maßnahmen obliegt dabei der betroffenen Kommune oder dem Landkreis.
Antragsfrist für die Schadensbeseitigung an der kommunalen Infrastruktur ist der 30. Juni 2023. Derzeit beläuft sich die vorläufige Gesamtschadenssumme auf rund 156 Millionen Euro. Die Frist für die Antragstellung auf finanzielle Hilfen für Unternehmen, Private, Vereine und Kirchen wurde auf den 30. September 2022 vorverlegt. Bis zu diesem Datum können noch Anträge auf Unterstützung bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - (SAB) als Antrags- und Bewilligungsstelle gestellt werden.
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