Verwaltungs-Dienstleistungen im Umweltbereich sollen bis Ende 2022 online möglich sein
Das Bundesumweltministerium (BMU) unterstützt die Umweltverwaltungen des Bundes und der Länder beim Einrichten digitaler Serviceangebote, um zum Beispiel Antragsprozeduren und Genehmigungsverfahren vollständig online abwickeln zu können. Dafür stehen über 140 Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket der Bundesregierung zur Bewältigung der Corona-Folgen zur Verfügung. Damit soll die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) beschleunigt werden. Das BMU hat zudem eine Geschäftsstelle für das OZG gegründet. Das OZG verpflichtet Bund und Länder, bis Ende 2022 alle Verwaltungs-Dienstleistungen online zugänglich zu machen. Verantwortlich für die Umsetzung des OZG im Umweltbereich sind das Bundesumweltministerium sowie die Länder Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.
Insgesamt werden 26 Verwaltungsdienstleistungen mit einem Online-Service ausgestattet. Die Projekte folgen dabei dem Nachnutzungsprinzip „Einer für Alle”. Das bedeutet, ein Bundesland setzt eine Leistung für alle anderen Länder um, sodass andere Bundesländer diese einfach nachnutzen können und die Dienste nicht erneut entwickeln müssen.
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