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Klagen der EU gegen Ungarn und Frankreich

Die EU-Kommission hat Anfang Juni 2021 beschlossen, Ungarn und Frankreich vor dem europäischen Gerichtshof wegen Nichteinhaltung der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser zu verklagen. Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten dafür Sorge tragen, dass das Abwasser in urbanen Gemeinden (Klein- und Großstädten und Siedlungen) ordnungsgemäß gesammelt und behandelt wird, um unerwünschte Auswirkungen zu verhindern oder zu reduzieren. Die Kommission begründet ihre Klagen auch mit dem europäischen Grünen Deal: Darin werde ein Null-Schadstoff-Ziel für die EU festgesetzt. In Ungarn erfüllen nach Angaben der EU-Kommission 22 Gemeinden die Richtlinie immer noch nicht, da dort nicht für alle Einwohnerinnen und Einwohner eine Kanalisation für kommunales Abwasser oder eine Alternative mit dem gleichen Umweltschutzniveau zur Verfügung stehe. Zudem gewährleiste Ungarn nicht die vorgeschriebene weitergehende Behandlung in fünf weiteren Gemeinden. Die Kommission übermittelte den ungarischen Behörden im Februar 2017 ein Aufforderungsschreiben und im Dezember 2017 eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Die EU betont allerdings, die ungarischen Behörden würden eng mit der Kommission zusammenarbeiten. Frankreich hätte die Anforderungen der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser seit 2005 vollständig einhalten müssen. Allerdings erfüllen, so die Kommission, mehr als 100 Gemeinden mit über 2000 Einwohnern diese Anforderungen nicht, da kommunales Abwasser, das in die Kanalisation gelangt, vor seiner Einleitung in Gewässer nicht ausreichend behandelt wird, oder weil Abwasser selbst nach ausreichender Behandlung immer noch nicht den Anforderungen der Richtlinie entspricht. Fünfzehn dieser Gemeinden erfüllten zudem nicht die zusätzlichen Anforderungen der Richtlinie in Bezug auf den Schutz empfindlicher Gebiete vor Nährstoffen. Kommunales Abwasser, das in die Kanalisation eingeleitet wird, wird entweder vor der Einleitung in diese Gebiete keiner weitergehenden Behandlung unterzogen, oder erfüllt die Anforderungen der Richtlinie trotz einer weitergehenden Behandlung immer noch nicht. Die Kommission übermittelte den französischen Behörden im Oktober 2017 ein Aufforderungsschreiben und im Mai 2020 eine mit Gründen versehene Stellungnahme. Obwohl die französischen Behörden Überwachungsdaten weitergeleitet haben, um die Einhaltung der Richtlinie in einigen der Gemeinden, in denen ursprünglich Verstöße festgestellt wurden, nachzuweisen, kommt die Kommission aufgrund der darin weiter bestehenden Mängel und Lücken zu dem Schluss, dass die Behörden die Einhaltung der Vorschriften für die genannten Gemeinden nicht nachgewiesen haben.

Webcode

20210611_001

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