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Bundesregierung: Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie ist Herausforderung

Die Bundesregierung hält an den Zielen der EU-Wasserrahmenrichtlinie fest und will diese nicht aufweichen. Dies geht aus der Antwort (Bundestags-Drucksache 19/26097) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor. Die Wasserrahmenrichtlinie fordert, dass in den Mitgliedstaaten der EU bis Ende 2027 die Gewässerschutzziele erreicht werden sollen. Die Erreichung der Bewirtschaftungsziele der Wasserrahmenrichtlinie liege vorrangig in der Zuständigkeit der Länder, betont die Bundesregierung. Die Bewirtschaftungspläne müssen demnach bis spätestens 22. März 2022 an die Europäische Kommission berichtet werden. Es sei eine Herausforderung nicht nur für Deutschland, die Bewirtschaftungsziele in allen Wasserkörpern bis zum Jahr 2027 zu erreichen, erklärt die Bundesregierung weiter.

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20210128_001

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