Umweltbundesamt legt neue Kostensätze für Umweltschäden vor
Für viele Umweltbelastungen und -schäden gibt es etablierte wissenschaftliche Methoden, um sie in Geldwerten auszudrücken. Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Dezember 2020 in der neu veröffentlichten Methodenkonvention 3.1 die Kostensätze von Umweltbelastungen aktualisiert und um Kostensätze für Stickstoff- und Phosphoremissionen, Treibhausgase in der landwirtschaftlichen Lieferkette und Baustoffe erweitert.
Ein Beispiel, das das UBA in einer Pressemitteilung nennt: Mit den erweiterten Kostensätzen der „Methodenkonvention 3.1” ergeben sich für die Ausbringung von einem Kilo Stickstoff in der landwirtschaftlichen Praxis konservativ geschätzt Umweltschadenskosten von 6,30 Euro, die Ausbringung von einem Kilo Phosphor 4,44 Euro. Bei einem durchschnittlichen Stickstoffüberschuss von 94 kg/ha und einer landwirtschaftlich genutzten Fläche von ca. 16,5 Mio. ha entspricht das jährlichen Gesamtkosten von ca. 11,5 Milliarden Euro allein in Deutschland.
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