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Schutz vor Coronavirus am Arbeitsplatz: EU-Regeln werden aktualisiert

Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsplatz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu schützen, hat die Europäische Kommission am 3. Juni 2020 die Richtlinie über biologische Arbeitsstoffe aktualisiert. Dazu wurde das Coronavirus SARS-CoV-2 in die Liste der biologischen Arbeitsstoffe aufgenommen (Amtsblatt der Europäischen Union, 4. Juni 2020, L 175/11-14). Die Liste dient der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen und soll allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zusätzlichen Schutz bieten.

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20200603_002

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