Nitrat: vorläufig keine Klage der EU gegen Deutschland
Die Gespräche, die die Bundesministerien für Landwirtschaft und für Umwelt mit der EU-Kommission zur Änderung des Düngerechts geführt haben, sind abgeschlossen. Die EU-Kommission wird auf Grundlage der nun vorliegenden Verordnung keine Klage einleiten. Das teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium am 21. Februar 2020 mit. Der Entwurf der Bundesregierung zum Düngerecht sei fristgerecht über das Bundeskanzleramt dem Bundesrat zugeleitet worden, nachdem auch die Bundesministerien für Finanzen und für Wirtschaft ihr Einverständnis erklärt hatten.
Wie das Bundeslandwirtschaftsministerium weiter mitteilt, werde es der Bundesregierung per Verwaltungsvorschrift nun möglich sein, bundeseinheitliche Kriterien in Bezug auf Gebietskulissen und Messstellen in den Bundesländern festzulegen. Das unterschiedliche Vorgehen in den Ländern hatte bei vielen Landwirten zu Protesten geführt. Durch die verpflichtende Binnendifferenzierung von belasteten Grundwasserkörpern erfolge die Ausweisung der Gebiete mit zusätzlichen Auflagen („rote Gebiete”) künftig passgenauer und am Verursacherprinzip orientiert.
Nun seien die Länder am Zug, so das Bundeslandwirtschaftsministerium. Vorgesehen ist, dass sich der Bundesrat in seiner Sitzung am 3. April 2020 mit dem Verordnungsentwurf befasst. Damit werde auch der von der EU-Kommission vorgegebene Zeitplan eingehalten. Die Kommission hätte unmissverständlich deutlich gemacht, dass sie keine weitere Verzögerung des Rechtssetzungsverfahrens akzeptiere. Falls der Bundesrat im April keinen Beschluss fasse, sei sie gezwungen, das Klageverfahren einzuleiten.
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