Die Schweiz hat zum 1. April die Grenzwerte für Pestizide und andere Mikroverunreinigungen verschärft. Sie hat dazu die Gewässerschutzverordnung angepasst. Dies gab das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Mitte Februar bekannt. Wie bisher dürfen Pestizide in allen Bächen, Flüssen und Seen, aus denen Trinkwasser gewonnen wird, den Grenzwert von 0,1 Mikrogramm pro Liter nicht überschreiten. Für zwölf Pestizide, die für Wasserlebewesen besonders problematisch sind, führt die Verordnung zusätzlich strengere Grenzwerte ein, unter anderem für das Insektizid Cypermethrin. Erstmals werden auch für drei Arzneimittel Grenzwerte festgelegt.
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