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Novellierung der Brandenburger Düngeverordnung

In Brandenburg gelten schärfere Regeln für das Düngen in der Landwirtschaft. Das Kabinett beschloss am 30. Juli 2019 die neue Brandenburger Düngeverordnung, die sofort in Kraft getreten ist. Seit In-Kraft-Treten der Bundes-Düngeverordnung im Juni 2017 können die Länder per eigener Rechtsverordnung Gebiete ausweisen, in denen das Grundwasser besonders mit Nitrat belastet ist. Für diese sogenannten Roten Gebiete müssen mindestens drei Anforderungen für das Düngen vorgeschrieben werden. Mit Inkrafttreten der Landesverordnung sind auf den ausgewiesenen Flächen folgende Vorschriften einzuhalten: verpflichtende Untersuchungen des Wirtschaftsdüngers vor Ausbringung, verpflichtende Überprüfung des Stickstoffgehalts im Boden im Frühjahr (sogenannte Nmin-Untersuchung), vom 15. Oktober bis 31. Januar kein Einsatz von Düngemitteln mit einem wesentlichen Stickstoffgehalt auf Grünland, Dauergrünland und Ackerland, auf dem die Aussaat bis 15. Mai erfolgte. In Brandenburg umfassten die Roten Gebiete 2,3 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Im Land ist die Nitrat-Belastung von Gewässern geringer als im Bundesdurchschnitt. Das belegt der Nitrat-Bericht der Bundesregierung. Hauptgrund für die im Ländervergleich günstige Situation ist der für ein Flächenland vergleichsweise geringe Tierbestand.

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20190730_007

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