Expertenkommission Fracking übergibt ersten Bericht an den Deutschen Bundestag
Die Expertenkommission Fracking hat am 30. Juni 2019 den ersten Bericht über ihre Tätigkeit vorgelegt. Der Bericht der Kommission enthält neben allgemeinen Geschäftsgrundlagen der Kommissionsarbeit einen Ausblick auf die Arbeitsplanung für die kommenden zwei Jahre. Da Anträge auf Erprobungsbohrungen zurzeit nicht vorliegen, besteht die wesentliche Aufgabe der Kommission zunächst darin, den Stand der Technik im internationalen Umfeld zusammenzufassen.
Die sechsköpfige Kommission hatte am 16. Mai 2019 mit einer konstituierenden Sitzung in Berlin ihre Arbeit aufgenommen. Das Gremium hat die gesetzliche Aufgabe, eventuelle Erprobungsmaßnahmen zum unkonventionellen Fracking wissenschaftlich zu begleiten und die erzielten Ergebnisse fachlich zu bewerten. Unkonventionelles Fracking bedeutet, dass Schiefer-, Ton-, Mergel- oder Kohleflözgestein zur Förderung von Gas oder Öl aufgebrochen wird. Die Expertenkommission ist unabhängig (auch von den sie entsendenden Stellen) und nicht selbst Genehmigungsbehörde oder Teil einer Genehmigungsbehörde.
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