Sachsen: Gewässerzustand und Hochwasserschutz verbessern
Der Freistaat Sachsen wird seine Kommunen künftig noch stärker bei ihren Aufgaben zum Hochwasserschutz und bei der Verbesserung des Gewässerzustandes unterstützen. Dazu hat das Kabinett am 12. Juni 2018 die fortgeschriebene „Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands und des präventiven Hochwasserschutzes (RL GH/2018)” beschlossen.
Mit der neuen Förderrichtlinie treten einige Änderungen in Kraft, die insbesondere von den kommunalen Spitzenverbänden gewünscht waren. So beträgt der Fördersatz für Maßnahmen der Gewässerentwicklung und -renaturierung generell 90 Prozent. Bisher waren 75 Prozent die Regel. Darüber hinaus wird es künftig für die Förderung von Maßnahmen, die den Gewässerzustand verbessern, keine Bagatellgrenze mehr geben. So können die Kommunen auch Unterstützung für kleine Projekte mit begrenzter Wirkung erhalten, die insgesamt aber zu großen Effekten führen.
Weitere Änderungen betreffen die Ausstattungen für Wasserwehren. Hier gibt es künftig keine konkreten Vorgaben mehr, welche höherwertige Einsatzausrüstung beschafft werden darf. Auf diese Weise wird zum Beispiel auch die Anschaffung von Hochleistungspumpen oder Rettungsbooten förderfähig. Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserrückhaltes sind künftig auch an Stellen förderfähig, die keinen direkten Gewässerbezug haben. Auf diese Weise kann auch den Herausforderungen besser begegnet werden, die sich durch Starkregenereignisse ergeben. Auch die Anschaffung mobiler Hochwasserschutzelemente wird künftig unterstützt.
Im Freistaat Sachsen sind die Städte und Gemeinden Unterhaltungslastträger für die Gewässer II. Ordnung, die Landestalsperrenverwaltung ist für Gewässer I. Ordnung zuständig. Die Kommunen sind im Rahmen ihrer Aufgabe für die Erreichung des guten Zustandes ihrer Gewässer im Sinne der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und für den erforderlichen öffentlichen Hochwasserschutz verantwortlich.
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