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Mangelhafte Bewirtschaftungspläne auf den Kanarischen Inseln

Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie auf den Kanarischen Inseln entspricht nicht den Vorstellungen der EU-Kommission. Sie hat daher Anfang März wegen einer mangelnden Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne für Einzugsgebiete auf den Kanarischen Inseln Spanien vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Die Klage bezieht sich auf alle Kanarischen Inseln (El Hierro, Fuerteventura, Gran Canaria, Gomera, La Palma, Lanzarote und Teneriffa). Die EU-Kommission hatte im Vorfeld Spanien wiederholt aufgefordert, seinen Verpflichtungen nachzukommen: erstens mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens im April 2017 und zweitens durch die Abgabe einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Oktober 2017 (Rechtssache C-403/11).

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20180312_001

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