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Bundestag verabschiedet Klärschlammverordnung

Lange war über die Neuordnung der Klärschlammverwertung diskutiert worden. Nun steht das Ergebnis endgültig fest: In der Plenarsitzung des Deutschen Bundestages wurde am Abend des 29. Juni 2017 den 38 Änderungsmaßgaben des Bundesrates und damit der Verordnung insgesamt zugestimmt. Für die Abwasserentsorgung wird es nun ernst mit der Phosphorrückgewinnung und der Einschränkung der bodenbezogenen Verwertung von Klärschlämmen. Der Präsident der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA), Otto Schaaf, im Hauptberuf Vorstand eines großen Stadtentwässerungsbetriebs, kommentiert: „Die neuen Regelungen bringen viele neue Herausforderungen für die Abwasserbeseitigung, die wir meistern werden!”. Während für die Maßnahmen zur Phosphorrückgewinnung Übergangsfristen von 12 bzw. 15 Jahren vorgesehen sind, die notwendig sind um zum Beispiel Forschung zu betreiben, Verfahren zu entwickeln und Verbrennungskapazitäten aufzubauen, gelten viele Regelungen bereits ab Verkündung der neuen Regelungen im Bundesgesetzblatt. Wann dies erfolgt, steht noch nicht fest. Gerechnet werden sollte damit im August oder September 2017. Zu den Vorgaben, die von den Betrieben dann sofort umzusetzen sind, gehören eine Ausweitung des Untersuchungsumfangs und Neuregelung der Untersuchungshäufigkeit für Klärschlamm sowie die Beachtung neuer Grenzwerte. Auch gelten neue Parameter wie polychlorierte Biphenyle (PCB) und Benzo[a]pyren (BaP) für Bodenuntersuchungen sofort. Ebenso greifen für die bodenbezogene Verwertung von Schlämmen bereits ab Verkündung Einschränkungen, zum Beispiel hinsichtlich der Aufbringung in Wasserschutzgebieten (einschließlich Zone III) oder für Betriebe, die Abwässer aus der industriellen Kartoffelverarbeitung entsorgen. Zudem haben auch neue Sperrzeiten für die Zufuhr von Nährstoffen auf Böden infolge Novellierung des Düngerechts Auswirkung auf die bodenbezogene Verwertung von Klärschlämmen. Ebenfalls am 29. Juni 2017 ist dazu die Verordnung zum Umgang mit Nährstoffen im Betrieb (sogenannte Stoffstrombilanzverordnung) vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden. Die Neuregelungen im Düngerecht berücksichtigen nach Auffassung der DWA den Gewässerschutz noch nicht ausreichend.

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20170630_002

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