Nachhaltiger Umgang mit Klärschlamm in der Ostseeregion
Im März 2017 trat die „Recommendation on sewage sludge handling” im Rahmen des Helsinki-Übereinkommens zum Schutz der Ostsee in Kraft. Sie stellt Grundsätze für den nachhaltigen Umgang mit Klärschlamm in der Ostseeregion auf.
Die „Recommendation 38/1 on sewage sludge handling” wurde seit 2012 von Deutschland und Schweden federführend erarbeitet, unter Beteiligung des Umweltbundesamts. Im März 2017 stimmten alle Vertragsstaaten des Helsinki-Übereinkommens auf dem jährlichen Treffen der Kommission der Ostsee-Anrainerstaaten für den Schutz der Meeresumwelt im Ostseeraum (HELCOM) zu. Hauptziele der Empfehlung sind: das gezielte Recycling der im Klärschlamm enthaltenen Nährstoffe, insbesondere Phosphor, die nachhaltige landwirtschaftliche und energetische Klärschlammnutzung und die Reduktion von Einträgen umweltgefährdender und pathogener Stoffe aus Klärschlamm in die Umwelt.
Neben Maßnahmen zur Klärschlammbehandlung und -nutzung werden Ausbringungsbeschränkungen für den Klärschlammeinsatz zu Düngezwecken dargelegt sowie die Weiterentwicklung kosteneffizienter Lösungen und der Wissensaustausch in der Region angeregt. Die Vertragsstaaten des Übereinkommens müssen im Zuge der Empfehlungen künftig egelmäßig zum Umgang mit Klärschlamm, zu dessen Qualität und zur Phosphorrückgewinnung berichten.
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