Düngemittelverordnung: Klärschlammentwässerung mithilfe von Stärke und Chitin zulässig?
Eventuell können künftig Stärken und Chitin bei der Entwässerung von Klärschlamm eingesetzt werden, ohne dass die so behandelten Klärschlämme durch die Düngemittelverordnung von einer Verwertung in der Landwirtschaft ausgeschlossen werden: Dies sieht der aktuell vorliegende Entwurf der Zweiten Verordnung zur Änderung der Düngemittelverordnung (Bundesrats-Drucksache 128/17) vor - neben einer Neuregelung der Verwendung von herkömmlichen synthetischen Polymeren. Der Verordnungsentwurf wurde dem Bundesrat zur Beschlussfassung vorgelegt und wurde dort zunächst den Ausschüssen für Landwirtschaft und Umwelt zugewiesen.
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