Förderrichtlinie für Klimaschutz mit Kälte- und Klimaanlagen erneuert und ausgeweitet
Die Bundesregierung aktualisiert die Förderrichtlinie für Maßnahmen an Kälte- und Klimaanlagen und weitet die Förderbereiche aus. Mit Beginn des neuen Jahres wird die Förderung für Klimaschutzprojekte an Kälte- und Klimaanlagen auf eine Festbetragsförderung umgestellt, deren Höhe von der Kälteleistung und der Anlagenart abhängt. Die Leistungsbereiche für förderfähige Kompressionsanlagen werden teilweise auf das Doppelte heraufgesetzt. Neu ist, dass auch kleine Kompressionsanlagen im Bereich zwei bis fünf Kilowatt elektrischer Leistungsaufnahme bezuschusst werden, wie sie zur Wärmeabfuhr elektrischer Schaltschränke zum Einsatz kommen.
Im Rahmen der Basisförderung kann die Neuerrichtung von Anlagen, die Vollsanierung sowie erstmalig auch die Teilsanierung von Anlagen gefördert werden. Die Anforderungen an die eingesetzten Kältemittel werden dabei erhöht. Soll darüber hinaus die energetische Effizienz des Gesamtsystems verbessert werden, kann zusätzlich eine Bonusförderung in Anspruch genommen werden. Dies gilt beispielsweise für den Einsatz von Kälte- und Wärmespeichern, Wärmepumpen und Freikühlern.
Förderanträge nach der novellierten Richtlinie nimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ab dem 1. Januar 2017 entgegen. Die Antragstellung erfolgt mit dem elektronischen Antragsverfahren.
Unsere Webseite nutzt ausschließlich Cookies, die zum Betrieb der Webseite notwendig sind. Weitere Informationen zu Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Erzeugt statistische Daten darüber, wie der Besucher die Website nutzt.
Anbieter: Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA)